Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.06.2005

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73   

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https://dejure.org/2005,4589
VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73 (https://dejure.org/2005,4589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2005 - 25 BV 03.73 (https://dejure.org/2005,4589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 25 BV 03.73 (https://dejure.org/2005,4589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung einer Freisitzfläche im Hof einer Gaststätte; Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens in einem Mischgebiet; Zulässigkeit der Freisitzfläche bei Ausgehen von unzumutbaren Belästigungen oder Störungen von ihr; Heranziehung der vom ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1; ; TA Lärm; ; VDI-Richtlinie 2058; ; VDI-Richtlinie 3770

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Freisitzfläche für Gaststätte, Biergarten, Mischgebiet, Blockrandbebauung, Gaststätte im Innenhof, Rücksichtnahme, Immissionen an Mietwohnung auf dem Betriebsgrundstück, Eigenart des Baugebiets

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterung einer Gaststätte um eine Freisitzfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Freisitzfläche für eine Gaststätte im Innenhof eines Wohnblockes in einem Mischgebiet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 312
  • BauR 2005, 1886
  • BauR 2006, 150
  • ZfBR 2005, 801
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Wegen der dadurch neu aufgeworfenen Fragen des Immissionsschutzes entfällt die Genehmigungspflicht auch nicht nach Art. 63 Abs. 4 Nr. 1 BayBO, wonach die Nutzungsänderung von Gebäuden und Räumen, die nicht im Außenbereich liegen, keiner Genehmigung bedarf, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen (vgl. BayVGH vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; Lechner in Simmon/Busse, BayBO, RdNr. 921 zu Art. 63).

    Ob die Freisitzfläche daneben allein aufgrund der insoweit geänderten Zweckbestimmung des Hofgrundstücks eine fiktive bauliche Anlage im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BayBO darstellt, kann offen bleiben (vgl. dazu BayVGH vom 31.7.2003 a.a.O.; vom 6.11.1992 Az. 2 B 91.2334).

    Obwohl nach deren Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Freiluftgaststätten ausdrücklich von der Anwendung ausgenommen sein sollen, hält der Verwaltungsgerichtshof - insbesondere was die vorgesehenen Immissionsrichtwerte betrifft (Nr. 6 TA Lärm) - eine Heranziehung dieser Verwaltungsvorschrift als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm für sinnvoll (vgl. BayVGH vom 5.4.2005 Az. 25 ZB 00.1208; vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; vom 21.4.2004 Az. 20 B 02.2396).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Die Eigenart eines Mischgebiets wird dabei zunächst durch seine allgemeine Zweckbestimmung in § 6 Abs. 1 BauNVO gekennzeichnet, dass es sowohl dem Wohnen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dienen soll (BVerwG vom 4.5.1988 BVerwGE 79, 309/311; Roeser a.a.O. RdNr. 12 zu § 15).

    Zur Eigenart eines konkreten Baugebiets gehören in diesem Sinne auch seine örtliche Situation und damit zusammenhängende, charakteristische Besonderheiten und Prägungen (vgl. Roeser a.a.O. RdNr. 14; BVerwG vom 3.2.1984 BVerwGE 68, 369/376 f.; vom 4.5.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Zur Eigenart eines konkreten Baugebiets gehören in diesem Sinne auch seine örtliche Situation und damit zusammenhängende, charakteristische Besonderheiten und Prägungen (vgl. Roeser a.a.O. RdNr. 14; BVerwG vom 3.2.1984 BVerwGE 68, 369/376 f.; vom 4.5.1988 a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01

    Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Für die generelle Gebietsverträglichkeit des Vorhabens spricht neben seiner regelhaften Zulässigkeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (vgl. BVerwG vom 21.3.2002 NVwZ 2002, 118 f.) auch das über einen längeren Zeitraum gewachsene Vorhandensein von drei Gaststätten im Baugebiet.
  • VGH Bayern, 21.04.2004 - 20 B 02.2396
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Obwohl nach deren Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Freiluftgaststätten ausdrücklich von der Anwendung ausgenommen sein sollen, hält der Verwaltungsgerichtshof - insbesondere was die vorgesehenen Immissionsrichtwerte betrifft (Nr. 6 TA Lärm) - eine Heranziehung dieser Verwaltungsvorschrift als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm für sinnvoll (vgl. BayVGH vom 5.4.2005 Az. 25 ZB 00.1208; vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; vom 21.4.2004 Az. 20 B 02.2396).
  • VGH Bayern, 05.04.2005 - 25 ZB 00.1208
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Obwohl nach deren Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Freiluftgaststätten ausdrücklich von der Anwendung ausgenommen sein sollen, hält der Verwaltungsgerichtshof - insbesondere was die vorgesehenen Immissionsrichtwerte betrifft (Nr. 6 TA Lärm) - eine Heranziehung dieser Verwaltungsvorschrift als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm für sinnvoll (vgl. BayVGH vom 5.4.2005 Az. 25 ZB 00.1208; vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; vom 21.4.2004 Az. 20 B 02.2396).
  • VGH Bayern, 10.10.2002 - 22 ZB 02.2451
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    § 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999 (GVBl S. 142) mit dem erhöhten Richtwert von 65 dB (A) ist demgegenüber unanwendbar, weil die von dieser Verordnung vorausgesetzten Kennzeichen eines traditionellen Biergartens (vgl. dazu BayVGH vom 10.10.2002 Az. 22 ZB 02.2451; vom 7.8.1997 BayVBl 1998, 48/50 f.) nicht erfüllt sind.
  • VGH Bayern, 06.11.1992 - 2 B 91.2334
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Ob die Freisitzfläche daneben allein aufgrund der insoweit geänderten Zweckbestimmung des Hofgrundstücks eine fiktive bauliche Anlage im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BayBO darstellt, kann offen bleiben (vgl. dazu BayVGH vom 31.7.2003 a.a.O.; vom 6.11.1992 Az. 2 B 91.2334).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Zwar sind Grundstücke und die auf ihnen ausgeübte Art der Nutzung oder der überbauten Grundstücksflächen innerhalb eines durch ein Straßenviertel begrenzten Bebauungsblocks in der Regel in besonderer Weise aufeinander bezogen (vgl. BayVGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 25 BV 03.73 -, NVwZ-RR 2006, 312, juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 24.05.2013 - Au 4 K 13.148

    Nachbarklage (erfolgreich); Freiluftgastronomie in Hinterhofbereich in der

    Die Genehmigungspflicht der Nutzungsänderung ergibt sich, auch wegen der beantragten Freischankfläche (vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 12), aus Art. 55 Abs. 1, 4 BayBO.

    Insoweit decken sich die Anforderungen des Gebots der Rücksichtnahme im Baurecht mit den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 14).

    Gleichwohl ist es sinnvoll, die TA Lärm hinsichtlich der Immissionsrichtwerte als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm heranzuziehen (BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 14; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 6 Rn. 6.2).

    Vorliegend wurden vom Beklagten keine konkreten Beurteilungspegel ermittelt (anders vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 15 - zu 15 Sitzplätzen gegenüber hier 22 Sitzplätzen im Außenbereich), sondern in der Stellungnahme des Technischen Immissionsschutzes vom 24. September 2012 nur pauschal eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes ausgeschlossen.

    Unabhängig davon, ob das Grundstück Flur-Nr. ... der Gemarkung ... selbständig bebaubar ist oder nicht, sind jedenfalls maßgebliche Wohn- und Ruheräume im Gebäude auf Flur-Nr. ... der Gemarkung ... auf den - bislang unbelasteten - Innenbereich weg von der Straße ausgerichtet (vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 17).

    Gerade hierdurch kommt es nicht nur zu einer - besonders zu betrachtenden - Schallquelle "von oben", sondern auch zu einem verstärkten Eindringen wechselnder Öffentlichkeit in einen bisher privaten Hinterhof- bzw. Gartenbereich, so dass es nicht ausschließlich auf die Einhaltung oder Überschreitung von Immissionsrichtwerten ankommt (BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 17).

  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 4 K 13.00231

    Zu den Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen gegen Gaststätten nach §§ 5 Abs.

    Dies gilt auch für den Lärm durch Freischankflächen (BayVGH, U. v. 27.7.2005 NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Ansbach, 03.04.2019 - AN 9 K 17.01949

    Verlängerung der Öffnungszeiten für eine Freischankfläche

    Es wurde insoweit darauf hingewiesen, dass eine Freischankfläche ungeachtet der Einhaltung der Immissionsrichtwerte in einem wie hier dem ruhigen Wohnen vorbehaltenen Innenhofbereich im Grundsatz der Eigenart des Gebiets widerspreche (unter Verweis auf BayVGH, U.v. 27.7.2005, 25 BV 03.73).

    Maßgeblich sei nicht die Unzumutbarkeit aufgrund zu hoher Lautstärke, sondern die Störung des sozialen Wohnfriedens durch das Eindringen wechselnder Öffentlichkeit in einen geschützten Innenhofbereich, der im deutlichen Gegensatz zu der bereits stark gewerblich und touristisch geprägten Straßenseite stehe (unter Verweis auf BayVGH, U.v. 27.7.2005, 25 BV 03.73 und VG München, U.v. 23.4.2015, M 11 K 14.228).

    Der zu entscheidende Fall sei mit der Entscheidung des BayVGH vom 27. Mai 2005, 25 BV 03.73 nicht vergleichbar, da in letzterem Fall die Immissionsrichtwerte überschritten worden seien.

    Es kann dabei offen bleiben, ob das Vorhaben bzw. die Verlängerung der Öffnungszeiten für das Vorhaben nach seiner Lage der Eigenart des Mischgebiets entgegen steht und daher nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO unzulässig ist (bejaht in der Entscheidung des BayVGH, U.v. 27.7.2005, 25 BV 03.73 für eine Freischankfläche in einem im wesentlichen unbelasteten Blockinnenhof in einem Mischgebiet, der dem Wohnen dient, während die nicht dem Wohnen dienenden Nutzungen zur Straßenseite hin orientiert sind; in der Begründung zur Einführung der Ausnahmevorschrift des § 2 Ziffer 1.2 vom 20.2.2004, Bl. 77 der diesbezüglichen Akte heißt es, damit sollen die sonst unzulässigen vorhandenen Freischankflächen künftig zugelassen werden können, sofern sie nicht in Blockinnenhöfen liegen).

  • VG München, 23.04.2015 - M 11 K 14.228

    Blockrandbebauung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (U.v. 27.07.2005 - 25 BV 03.73 -, VGHBY 58, 221 = BayVBl. 2006, 668 = KommJur 2006, 306 mit Anm. Dirnberger) ist bei einer am Gebäudebestand und den Nutzungen ablesbaren Eigenart des Baugebiets als Blockrandbebauung mit vorherrschender und schutzbedürftiger Wohnnutzung im Blockinnern sowie nach außen orientierter sonstiger Nutzung eine Freischankfläche an zentraler Stelle des Blockinnern nicht zu vereinbaren.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in der genannten Entscheidung aus (BayVGH, U.v. 27.07.2005 - 25 BV 03.73 -, juris Rn. 17):.

  • VG Schleswig, 28.09.2016 - 8 A 45/14

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO geht über die Sicherung der generellen Gebietsverträglichkeit, die bei einer gastronomischen Außenfläche in einem Mischgebiet zu bejahen ist, hinaus und ermöglicht die Vermeidung gebietsunverträglicher Auswirkungen nach Anzahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung im Einzelfall (vgl. VGH München, Urteil vom 27.07.2005 - 25 BV 03.73 -, Rdnr. 17, juris).

    Die Situation stellt sich vorliegend daher gerade anders dar als in dem von den Klägern zitierten Urteil des VGH München vom 27.07.2005 - 25 BV 03.73 - (Rdnr. 17, juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 1 ME 120/08

    Beurteilung der Immissionen eines "Stadtstrandes" nach der Technischen Anleitung

    Letztlich wird mangels handhabbarer Alternativen auch für Freiluftgaststätten auf die TA Lärm zurückgegriffen (vgl. Ketteler, DVBl. 2008, 220, 223; Wehser, LKV 2008, 59, 61 f.; VGH München, Urt. v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 -, NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Ansbach, 12.09.2014 - AN 4 S 14.01456

    TA Lärm; Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit aus Anlass

    Dies gilt auch für den Lärm durch Freischankflächen (BayVGH, U.v. 27.7.2005 NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Bremen, 29.01.2015 - 1 V 859/14

    Vorläufiger Baustopp eines Neubaus im Bremer Steintorviertel - Bunker; Einfügen;

    So sind beispielsweise in einem Straßengeviert die Grundstücke und die hierauf ausgeübten Nutzungen in besonderer Weise aufeinander bezogen (vgl. BayVGH, Urteil vom 27.07.2005, Az. 25 BV 03.73 -, NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Würzburg, 12.02.2008 - W 4 K 07.533

    Freischankfläche einer Gaststätte; Einhaltung der Immissionsrichtwerte:

    Insbesondere sei der Fall nicht mit der von der Beigeladenenseite zitierten Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2005 (Az. 25 BV 03.73) vergleichbar.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass unabhängig von der Einhaltung von Immissionsrichtwerten die Eigenart eines Mischgebietes nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO der Erweiterung einer Gaststätte um eine Freisitzfläche im Inneren einer Blockrandbebauung entgegenstehen kann (U.v. 27.07.2005, BayVBl. 2006, 668 = NVwZ-RR 2006, 312 = BRS 69, Nr. 90).

  • VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16

    Vorbescheid für den Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Schlosserei-Gebäudes

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für gastronomische Außenbestuhlung (78

  • VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12

    Zulässigkeit der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage - Rechtsänderungen nach

  • VG Magdeburg, 27.03.2014 - 4 A 262/13

    Baugenehmigung für den Anbau in einem Blockinnenbereich; Festlegung der hinteren

  • VG München, 16.08.2011 - M 8 SN 11.2458

    Eilantrag eines Mieters gegen Baugenehmigung für Biergarten, der auf

  • VG München, 27.04.2010 - M 16 K 10.778

    Widerruf Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Bußgeldverfahren;

  • VG Düsseldorf, 18.07.2007 - 9 K 2160/07

    Einfügen eines Biergartens nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart

  • VG Ansbach, 28.07.2009 - AN 4 K 08.01001

    Nachbarklage gegen Lärmbeeinträchtigungen durch Musikaufführungen in einem

  • VG Halle, 01.09.2015 - 2 B 124/15

    Nutzungsuntersagung

  • VG Freiburg, 02.10.2007 - 4 K 1509/07

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Freisitzfläche ;

  • VG Ansbach, 28.08.2008 - AN 18 K 07.02193

    Betriebszeitenerweiterung, Freischankfläche, keine prägende Wirkung i.S.d. § 4

  • VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 05.641
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 36.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10459
BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 36.05 (https://dejure.org/2005,10459)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2005 - 4 B 36.05 (https://dejure.org/2005,10459)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 4 B 36.05 (https://dejure.org/2005,10459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1886
  • ZfBR 2005, 699
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93

    Bewertungsmerkmale zur Bestimmung der überwiegenden Prägung durch gewerbliche

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 36.05
    Die Beurteilung, ob ein Gebietsteil überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 BVerwG 4 B 179.93 Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 14 = UPR 1994, 262; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. September 1993 8 S 1609/92 juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1993 - 8 S 1609/92

    Wiedereinsetzung: durch die Widerspruchsbehörde hervorgerufene Irritationen über

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 36.05
    Die Beurteilung, ob ein Gebietsteil überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 BVerwG 4 B 179.93 Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 14 = UPR 1994, 262; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. September 1993 8 S 1609/92 juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 5 S 2393/16

    Festsetzung des Mischgebietes im Bebauungsplan

    In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht ergibt sich bereits aus dem Wortlaut dieser verordnungsrechtlichen Bestimmungen, dass mit dem Begriff "Gebiet" stets nur das durch den Bebauungsplan festgesetzte Baugebiet gemeint ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.6.2005 - 4 B 36.05 - BauR 2005, 1886; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.9.1993 - 8 S 1609/92 - juris).

    Nach dem Vorbringen des Klägers soll der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens von der Klärung der rechtsgrundsätzlichen Frage abhängen, "ob bei der Prüfung der gewerblichen Prägung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiets (oder Teilgebiets eines solchen) eine Prägung durch die Bebauung und Nutzung angrenzender Baugebiete berücksichtigungsfähig ist oder nicht." Diese Frage lässt sich sowohl anhand des Wortlauts von § 6 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 BauNVO als auch durch Heranziehung ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.6.2005 - 4 B 36.05 - BauR 2005, 1886; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.9.1993 - 8 S 1609/92 - juris) ohne weiteres verneinen.

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 9 ZB 14.1541

    Zulässigkeit eines Wettbüros im Mischgebiet

    Der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO macht deutlich, dass eine Unterteilung innerhalb eines Mischgebiets vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.6.2005 - 4 B 36.05 - BauR 2005, 1886 = juris Rn. 4).

    Auch der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. März 2005 (Az. 25 B 01.624 - juris, nachfolgend BVerwG, B.v. 13.6.2005 a.a.O.), der das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Zitat entstammt (vgl. a.a.O. juris Rn. 27), kann nicht entnommen werden, außerhalb des Mischgebiets liegende Gebiete seien in den Umgriff nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO einzubeziehen.

    Vielmehr kann ein Gebäude - wie hier - nach einer Seite zu einer Straße oder einem Platz hin liegen, der den Auswirkungen der Vergnügungsstätte ausgesetzt ist, zur anderen Seite dagegen in einem Bereich, der nicht in dieser Weise betroffen ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.6.2005 - 4 B 36.05 - BauR 2005, 1886 = juris Rn. 4).

  • VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 28 K 3867/15

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Wettbüro; Schwellenwert; Nutzfläche;

    BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 4 B 36/05 - BRS 69 Nr. 67.
  • VG Ansbach, 05.04.2022 - AN 17 K 21.01532

    Zulässigkeit eines Wettbüros als Vergnügungsstätte in überwiegend gewerblich

    Bei der Bestimmung des Gebietsteils ist eine Orientierung an dem Begriff der näheren Umgebung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB angezeigt und danach zu fragen, inwieweit sich die Vergnügungsstätte auf die Umgebung auswirken kann und die Umgebung ihrerseits den Charakter des Baugrundstücks, auf dem die Vergnügungsstätte betrieben werden soll, prägt oder doch beeinflusst (König/Roeser/Stock, BauNVO, § 6 Rn. 22; BVerwG, B.v. 13.6.2005 - 4 B 36/05 - juris Rn. 4).

    Die Betrachtung und Zusammenfassung nur einer Bebauungsreihe entlang einer Straße als Gebietsteil (ohne deren Hinterbebauung bzw. die Bebauung an der Parallelstraße) ist nach Rechtsprechung möglich (BVerwG, U.v. 13.6.2005 - 4 B 36/05 - juris Rn. 4) und hier angezeigt.

  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

    Träfe es tatsächlich zu, dass nahezu auf jedem Grundstück eine gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen mit einer darüber liegenden Wohnbebauung anzutreffen ist und deshalb ein faktisches Mischgebiet vorliegt, fehlte es jedenfalls an dem nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zu fordernden Gebietsteil innerhalb eines Mischgebiets, der "überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt" ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.6.2005 - 4 B 36.05 - BauR 2005, 1886 = juris Rn. 4).
  • VG Freiburg, 29.05.2019 - 4 K 5187/18

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Bei der im Rahmen des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO vorzunehmenden Beurteilung, ob ein Gebietsteil eines Mischgebietes überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 13.06.2005 - 4 B 36.05 -, juris).
  • VG Mainz, 09.08.2017 - 3 K 1368/16

    Zulässigkeit eines Wettbüros mit Sportgaststätte als kerngebietstypische

    Zu berücksichtigen ist der Bereich, in dem sich die konkrete Vergnügungsstätte in städtebaulich relevanter Weise auswirken kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.6.2005 - 4 B 36/05 -, ZfBR 2005, 699 und juris Rn. 4; Beschluss vom 7.2.1994 - 4 B 179/93 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 8.2.2017 - 9 ZB 14.1541 -, juris Rn. 21).
  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wettbüro

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO vorzunehmenden Beurteilung, ob ein Gebietsteil eines Mischgebietes überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (BVerwG, B.v.13.6.2005 - 4 B 36/05 - juris).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15

    Festsetzung von Abstandsregelungen für Wettbüros in einem Bebauungsplan

    Bei der nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO vorzunehmenden Beurteilung, ob ein Gebietsteil eines Mischgebietes überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 13.06.2005 - 4 B 36.05 - BauR 2005, 1886, juris).
  • VG Darmstadt, 26.06.2012 - 7 K 1187/11

    Swinger-Club im Mischgebiet zulässig?

    Diese Beurteilung erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung aller gebietsprägenden Faktoren und erschöpft sich nicht in einer rein rechnerischeren (quantitativen) Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.02.1994, - 4 B 179/93 -, Juris und Beschl. v. 13.06.2005, - 4 B 36/05 -, BauR 2005, 1886).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 10 N 51.19

    Bauvorbescheid für ein Wettbüro ; Bestimmung der näheren Umgebung i.S.d. § 6 Abs.

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 9 ZB 22.1947

    Erfolglose Nachbarklage gegen Wettbüro im faktischen Mischgebiet

  • VG Göttingen, 08.10.2015 - 2 A 231/14

    Mischgebiet; überwiegend gewerbliche Nutzung; Wettbüro; kerngebietstypisches

  • VG Darmstadt, 05.10.2010 - 9 K 1230/09

    Ersatzzustellung eines Bescheides an eine BGB-Gesellschaft -

  • VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01367

    Baurecht; erfolgreiche Verpflichtungsklage; nicht kerngebietstypische

  • VG München, 27.10.2020 - M 1 K 17.3765

    Klage einer Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung für Spielhalle

  • VG Augsburg, 15.04.2010 - Au 5 K 09.500

    Spielhalle; Kerngebiet; Mischgebiet; maßgeblicher Gebietsteil nicht überwiegend

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